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Zusatzarbeit und Vergütungsfilz
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Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die rechtliche Zulässigkeit von – in der Praxis weit verbreiteten – Beratungsverträgen mit Organpersonen, die eine Abschöpfung von Gesellschaftsressourcen und eine Verschlechterung insbesondere der Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats zur Folge haben können. Rechtsprechung ist insbesondere zu Beratungsverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ergangen; untersucht wird, ob diese Grundsätze auf andere in der Praxis relevante Gesellschaftsformen übertragbar sind. Angesichts der gravierenden Rechtsfolgen unwirksamer Beratungsverträge erscheint eine Auseinandersetzung mit der Problematik für Geschäftsführung und Aufsichtsräte unverzichtbar.
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2009, mäkká
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