Gefahrenabwehr im Katastrophenfall
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Henriette Sattler nimmt sich eines jüngst wieder aktuell gewordenen Themas an: Welche Vorgaben macht das Grundgesetz für die Bekämpfung von Naturkatastrophen? Welche Hilfskräfte und welche Maßnahmen stehen zur Verfügung? Welche Defizite weist das vorhandene Instrumentarium auf? Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Bekämpfung von besonders schweren Unglücksfällen - zu denen auch die Folgen terroristischer Anschläge zählen - verleiht dem Thema besondere Relevanz. Bei der Frage nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Katastrophenabwehr geht es zunächst insbesondere um die rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit der verschiedenen Kräfte, etwa um die Weisungsverhältnisse und das anzuwendende Recht. Hierfür kommt es wesentlich auf die verwaltungsorganisationsrechtliche Qualifikation der Katastrophenhilfe an, die in einem neuen Ansatz als Mandat (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG) bzw. als Fremdgeschäftsführung kraft gesetzlicher Ermächtigung (Art. 35 Abs. 3 GG) verstanden wird. Des weiteren untersucht die Autorin, welche Anforderungen die Grundrechte an Maßnahmen der Katastrophenabwehr (z. B. Evakuierungen, Betretungsverbote, Heranziehung zu Hilfeleistungen, Inanspruchnahme oder Vernichtung von Sachen) stellen. Am Schluß steht eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der vorhandenen einfachgesetzlichen Regelungen. Hier werden erhebliche Defizite konstatiert.