Garantieversprechen anlässlich eines Kaufvertrags
Autori
Viac o knihe
Das Werk soll einen möglichst umfassenden Einblick in die Probleme der Garantieversprechen geben, die anlässlich eines Kaufvertrages nach Maßgabe der §§ 276, 442 ff., 477 BGB gewährt werden. Zugleich werden die wesentlichen Unterschiede des geltenden Rechts zur Rechtslage vor der Schuldrechtsreform aufgezeigt. Der streng systematische Aufbau ermöglicht gezielt Stellungnahmen zu Einzelproblemen zu finden. Insofern erfüllt das Buch die Funktion eines Nachschlagewerkes, vergleichbar mit einem Großkommentar. Im Zentrum der Untersuchungen stehen die Garantien i. S. d. § 443 BGB. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift liegt nach hier vertretener Ansicht außerhalb des Kaufgewährleistungsrechts. Inhaltlich können Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantien des Verkäufers und Herstellers unterschieden werden. Ausgehend von der Verkäuferbeschaffenheitsgarantie als „Grundmodell“ werden die Voraussetzungen sowie mögliche Inhalte und Rechtsfolgen dieser Garantien dargestellt. Neben der Bindung an die einschlägige Werbung werden auch die Verjährung, AGB-Festigkeit und Beweislastverteilung der einzelnen Garantieformen untersucht. Bei der Haltbarkeitsgarantie wird auf die Besonderheiten der Garantiefrist und der Vereinbarung von Wartungs- und Anzeigeobliegenheiten näher eingegangen. Besonderheiten bei der Herstellergarantie ergeben sich insb. im Hinblick auf das Zustandekommen der Garantievereinbarung und das - bisher nicht eingehend untersuchte - Zusammentreffen mit den Gewährleistungsrechten des Verkäufers. Daneben werden auch die Garantieversprechen i. S. d. §§ 442, 444 f. BGB untersucht. Ein wesentlicher Grundgedanke des Autors ist, die klare Trennung dieser Garantien von denjenigen des § 443 BGB aufzuzeigen. Die Funktion der ersteren liegt in der Modifikation bestehender Gewährleistungsrechte. Letztere schaffen eigenständige Ansprüche neben und zusätzlich zu den Rechten aus den §§ 434 ff. BGB. Gemein ist diesen Garantieformen der Bezug zu Beschaffenheiten der Kaufsache, so dass auch der umstrittene Beschaffenheitsbegriff des neuen Kaufrechts untersucht wird. Zudem wird auf die zu § 444 Alt. 2 BGB geführte Diskussion über die Notwendigkeit einer einschränkenden Auslegung dieser Vorschrift eingegangen. Eine allgemeine Regelung zur Garantie enthält § 276 I 1 BGB. Die Garantie ist dort neben der Übernahme des Beschaffungsrisikos als Regelbeispiel für eine verschuldensunabhängige Haftung genannt. Die Neuregelung zum Beschaffungsrisiko ermöglicht den Bruch mit der bisherigen, rein fallgruppenorientierten Rechtsprechung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Darstellung und Kritik an der zum alten Schuldrecht entwickelten Unterscheidung von selbständiger und unselbständiger Garantie. Diese Differenzierung war schon im Gewährleistungsrecht a. F. fragwürdig und ist mit der neuen Systematik der §§ 442 ff. BGB nicht vereinbar. Schließlich stellt der Verfasser einen allgemeinen Garantiebegriff in Abgrenzung zu der Garantiedefinition der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie vor.