Das US-amerikanische Bilanzstrafrecht - Vorbild für das deutsche Bilanzstrafrecht?
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Viac o knihe
In den USA ist das Kapitalmarktrecht (securities law) einer der am stärksten regulierten Rechtsbereiche und gilt in dieser Hinsicht als Vorbild für zahlreiche Rechtsordnungen. Durch die Bilanzskandale wie Enron und WorldCom, die weltweit Beachtung fanden, hat der US-amerikanische Gesetzgeber durch den Sarbanes-Oxley Act von 2002 die Vorschriften des Kapitalmarktrechts drastisch verschärft. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung des deutschen Bilanzstrafrechts unter Berücksichtigung des immer stärker werdenden Einflusses des US-amerikanischen Rechts. In erster Linie wird das US-amerikanische Bilanzstrafrecht dargestellt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Strafbarkeit der leitenden Personen eines Unternehmens (Vorstand) und der Strafbarkeit des Unternehmens als solchem. Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang Section 24 Securities Act und Section 31 (a) Securities Exchange Act, sowie 18 U. S. C. § 1001. Gezielt wird dabei auch auf die Neuregelungen des Sarbanes-Oxley Act von 2002, Section 802 Sarbanes-Oxley Act, und vor allem den mit diesem Gesetz neu eingeführten strafbewehrten Bilanzeid, Section 906 Sarbanes-Oxley Act, eingegangen. Dieser Teil schließt mit einer kritischen Betrachtung des US-amerikanischen Rechts. Im Anschluss daran wird auf das deutsche Bilanzstrafrecht eingegangen. Hierbei wird unter anderem untersucht, ob US-amerikanische Vorchriften als Vorbild für das deutsche Bilanzstrafrecht dienen können und inwieweit eine Adaption dieser Vorschriften ins deutsche Recht möglich ist. Schwerpunkt wird in diesem Zusammenhang auf das Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz gesetzt, das am 20.01.2007 in Kraft getreten ist und die Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 (Transparenzrichtlinie) umsetzt. Mit dem Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz wird explizit in Anlehung an das US-amerikanische Recht und den Sarbanes-Oxley Act ein Bilanzeid in das deutsche Recht eingeführt. § 331 Nr. 3a HGB stellt die nicht richtige Abgabe des Bilanzeides unter Strafe.