Kinderbetreuung, Ehe und Geschlechtergerechtigkeit im Sozialstaat Österreich
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Viac o knihe
Österreich hat sich völkerrechtlich zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet. Das bedeutet, dass Frauen wie Männern gleiche Chancen und Möglichkeiten zum Erreichen einer eigenständigen Existenzsicherung als Basis für individuelle Entscheidungsfreiheit eingeräumt werden müssen. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass nicht klischeehafte Geschlechterrollenbilder in der Gesellschaft Frauen als Betreuerinnen und Männer als Ernährer fixieren. Eine derartige Festlegung ist nämlich geeignet, den sozialen Status von Frauen hinsichtlich ihrer Teilnahmemöglichkeiten in politischen und kulturellen Lebensbereichen zu untergraben. Zudem besteht die Gefahr, dass dadurch ihre Chancen in Bezug auf eine eigenständige Existenzsicherung geschmälert werden. Das Modell der Versorgungsehe führt zur Abhängigkeit des nicht erwerbstätigen vom erwerbstätigen Partner und konterkariert die gleichstellungsorientierten Intentionen des partnerschaftlichen Prinzips, das vor nunmehr 33 Jahren das patriarchalische Prinzip im Familienrecht abgelöst hat.