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Der angemessene Schadensersatz bei der Verletzung geistigen Eigentums

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Viac o knihe

Die Marken- und Produktpiraterie hat in der modernen Informationsgesellschaft ein Ausmaß angenommen, das nationale wie internationale Anstrengungen zum Schutz des geistigen Eigentums erfordert. Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2004/48/EG den Versuch unternommen, diesen Prozess einzudämmen und die Durchsetzung von Ansprüchen aus Schutzrechtsverletzungen zu erleichtern. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums hat der Deutsche Bundestag am 11. April 2008 die Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie in nationales Recht vollzogen. Das Durchsetzungsgesetz wird in Kürze in Kraft treten. Das Durchsetzungsgesetz sieht eine Kodifikation der durch die Rechtsprechung anerkannten Berechnungsmethoden „Verletzergewinn“ und „Lizenzanalogie“ vor. Die Durchsetzungsrichtlinie eröffnet die Möglichkeit, eine Regelung zu schaffen, nach der Schadensersatz in mehrfacher Höhe der üblichen Lizenzgebühr zugeprochen werden kann. Eine solche Sonderregelung ist nach ausländischem Recht nicht unüblich, wie der Blick in das US-amerikanische Recht zeigt. Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie stellt die Verfasserin zunächst die Auswirkungen der Produkt- und Markenpiraterie dar, bevor sie auf die Rechtsfolgen der Verletzung geistigen Eigentums eingeht. Zentrale Frage ist die Berechnung des Schadensersatzes. Neben der ausführlichen Darstellung der drei anerkannten Berechnungsmethoden geht die Verfasserin ausführlich auf die schadensersatzrechtliche Bestimmung des Artikel 13 Durchsetzungsrichtlinie ein und erläutert die Umsetzung durch das Durchsetzungsgesetz. Nach einem modernen Verständnis des Schadensersatzrechts steht der Gedanke der Prävention neben der Ausgleichsfunktion. In der Rechtsprechung wird es künftig darum gehen, ob die tradierte Fixierung des Schadensersatzrechts auf das Bereicherungsverbot Bestand haben wird oder ob eine stärkere Ausrichtung auf den Präventionsgedanken geboten erscheint. Die Arbeit behandelt in einer Gesamtschau die praktischen und rechtlichen Aspekte des Schadensersatzanspruches bei der Verletzung geistigen Eigentums und kommt zu dem Ergebnis, dass der angemessene Schadensersatz in einer vervielfachten Lizenzgebühr zu suchen ist.

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2008

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