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Die Gesamtprivilegierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B auf dem Prüfstand

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Kein Streit in der baurechtlichen Wissenschaft erregt die Gemüter so sehr, wie das seit Jahrzehnten beschworene Verbot der richterlichen Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der öffentlichen Auftraggeber von Bauleistungen (VOB/B). Die Gesetzgebungstechnik der Verweisung auf die VOB/B im BGB und im Vergaberecht führt allerdings zu einer Änderung der Rechtsqualität des in Bezug genommenen Inhalts der VOB/B. Dies hat zur Folge, dass bei Vereinbarung der VOB/B der Inhalt einer Rechtsvorschrift vereinbart wird. Dann wäre die Inhaltskontrolle der Abnahmefiktionsklauseln der VOB/B wegen § 307 Abs. 3 S. 1 BGB mit Ausnahme des Transparenzgebotes jedoch ausgeschlossen. Das Werk behandelt diese in Literatur und Rechtsprechung bislang noch nicht erkannte Problematik grundlegend und erarbeitet eine auch aus verfassungsrechtlicher Sicht konsequente Lösung. Mit einem völlig neuen Ansatz wird sodann die Frage der Gesamtprivilegierung der VOB/B untersucht. Das Werk geht dabei über eine Erörterung der Vor- und Nachteile der Klauseln hinaus und zieht zur Beurteilung der Ausgewogenheit der VOB/B eine Analyse der aktuellen Satzung des für die VOB/B verantwortlichen Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses (DVA) vom 03.11.2004 hinsichtlich der Stärkeverhältnisse von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite heran. Ein ausgewogenes Stärkeverhältnis wird trotz paritätischer Besetzung des maßgeblichen Hauptausschusses im DVA verneint, demzufolge auch die Möglichkeit der Vermutung der Ausgewogenheit der VOB/B als entscheidende Grundlage für eine Kontrollfreiheit im Rahmen des AGB-Rechts. Das überzeugend begründete Ergebnis dürfte das endgültige „Aus“ der Privilegierung der VOB/B bedeuten. Die Untersuchungen zur Privilegierung der VOB/B sind Bestandteil einer sowohl für den wissenschaftlich als auch forensisch tätigen Juristen instruktiven und mit überzeugenden Argumenten vorgenommenen AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle der für sämtliche Bauverträge wichtigen Vorschrift über die Abnahme in § 12 Nr. 5 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/B. Obwohl die Abnahmefiktionsklauseln der VOB/B seit 1926 in der Bauwirtschaft Verwendung finden, wurde bislang keine grundlegende wissenschaftliche Untersuchung dieser Regelungen der VOB/B vorgenommen. Das Werk schließt diese Lücke und liefert einen konkreten Vorschlag, diese zentrale Vorschrift „AGB-fest“ zu ändern. Zum Autor Josef Konrad Zeitler ist Rechtsanwalt in Bayreuth und spezialisiert auf Baurecht und Vergaberecht. Auf seine bisherigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen wird in der einschlägigen Literatur bereits umfassend verwiesen. Das Werk belegt seine herausragende Kompetenz im Bau- und Vergabrecht.

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2008, mäkká

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