Die Vertragskontrolle von Ausgleichsquittungen
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Ausgleichsquittungen sind seit fast einem Jahrhundert regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Mit der Schuldrechtsreform vom 1.1.2002 haben sich die Rahmenbedingungen für die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Ausgleichsquittungen und Verzichtserklärungen zur Abwicklung beendeter Arbeitsverhältnisse wesentlich verändert. Die Arbeit untersucht schrittweise unter Berücksichtigung der im Arbeitsrecht nunmehr unmittelbar geltenden Vorschriften der AGB-Kontrolle gemäß §§ 305-310 BGB, inwieweit die üblicherweise von Arbeitgeberseite vorformulierten Ausgleichsquittungen und Verzichtserklärungen heute noch zulässig sind und wie Ausgleichsquittungen gestaltet sein sollten, um einer richterlichen Vertragskontrolle nach der jetzt geltenden Rechtslage standzuhalten.
Nákup knihy
Die Vertragskontrolle von Ausgleichsquittungen, Philipp Schütt
- Jazyk
- Rok vydania
- 2008
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Die Vertragskontrolle von Ausgleichsquittungen
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Philipp Schütt
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 2008
- Väzba
- mäkká
- ISBN10
- 3631572441
- ISBN13
- 9783631572443
- Séria
- Schriften zum deutschen und europäischen Arbeits- und Sozialrecht
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Ausgleichsquittungen sind seit fast einem Jahrhundert regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Mit der Schuldrechtsreform vom 1.1.2002 haben sich die Rahmenbedingungen für die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Ausgleichsquittungen und Verzichtserklärungen zur Abwicklung beendeter Arbeitsverhältnisse wesentlich verändert. Die Arbeit untersucht schrittweise unter Berücksichtigung der im Arbeitsrecht nunmehr unmittelbar geltenden Vorschriften der AGB-Kontrolle gemäß §§ 305-310 BGB, inwieweit die üblicherweise von Arbeitgeberseite vorformulierten Ausgleichsquittungen und Verzichtserklärungen heute noch zulässig sind und wie Ausgleichsquittungen gestaltet sein sollten, um einer richterlichen Vertragskontrolle nach der jetzt geltenden Rechtslage standzuhalten.