Unterhaltsrecht 2008
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Viac o knihe
Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 wurde das Unterhaltsrecht an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse und den eingetretenen Wertewandel angepasst. Dabei wurden insbesondere folgende drei Ziele verfolgt: Stärkung des Kindeswohls, Betonung des Grundsatzes der Eigenverantwortung nach der Ehe und Vereinfachung des Unterhaltsrechts. So wurde beispielsweise die Rangfolge von Kindern und Ehegatten zugunsten des Kindes geändert, unverheiratete Eltern bessergestellt, eine an den einkommensteuerrechtlichen Kinderfreibetrag angelehnte Definition des gesetzlichen Mindestunterhalts im Bürgerlichen Gesetzbuch eingeführt und die Regelbetrag-Verordnung aufgehoben. Außerdem hat der Bundestag das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes beschlossen, welches an den neu eingefügten Mindestunterhalt gemäß BGB anknüpft. Beide Gesetze sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Diese Textsammlung enthält daher folgende aktuelle Rechtsvorschriften des Unterhaltsrechts: die relevanten Teile des Buch 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - Familienrecht Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) die maßgeblichen Auszüge aus der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (ZPOEG) Erste Hinweise zur neuen Rechtslage bieten die ebenfalls abgedruckten Begründungsteile der Bundesregierung zu den Entwürfen der oben genannten Gesetze.