Die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln
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Viac o knihe
Jahrelang wurden in verschiedenen Bundesländern - insbesondere in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg - an Personen, die des Straßenhandels mit Betäubungsmitteln verdächtig waren, Brechmittel verabreicht, wenn der Beschuldigte seine Kooperation verweigerte und die (vermuteten) Beweismittel nicht freiwillig herausgab. In Folge solcher Maßnahmen kam es in Hamburg im Dezember 2001 und in Bremen um die Jahreswende 2004/2005 zu Todesfällen, wodurch das Thema der zwangsweisen Brechmittelvergabe zumindest kurzfristig auch eine besondere Öffentlichkeitswirkung und in den betreffenden Bundesländern jeweils innenpolitische Relevanz erlangte. Schon während dieser Zeit seit Anfang der 90er Jahre war die rechtliche Zulässigkeit derartiger Maßnahmen umstritten. Es wurden Bedenken geäußert im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen die Menschwürdegarantie, das Recht des Beschuldigten auf körperliche Unversehrtheit, die Unschuldsvermutung sowie den Nemo-tenetur-Grundsatz, die sich auch in einer uneinheitlichen Rechtsprechung von Obergerichten widerspiegelten; gleichzeitig war umstritten, ob ein solcher Eingriff überhaupt den Regeln der ärztlichen Kunst entsprach. Thomas Ufer nimmt sich dieser Bedenken an und beschreibt zunächst die Strafverfolgungspraxis der unterschiedlichen Bundesländer, die z. T. erheblich voneinander abwich. Des weiteren werden aus medizinischer Sicht die gesundheitlichen Gefahren solcher Zwangsmaßnahmen mit dem Ziel des Zutageförderns inkorporierter Betäubungsmittel - entweder durch Verabreichung von Ipecacuanha-Sirup oder Injektion von Apomorphin - dargestellt. Der Verfasser wendet sich anschließend einer systematischen Aufarbeitung einfachgesetzlicher und verfassungsrechtlicher Vorgaben zu und misst hieran die Maßnahme des Vomitiveinsatzes, um dann einen Blick über die Grenzen zu werfen und die bundesdeutsche strafprozessuale Situation mit denjenigen in Österreich, der Schweiz und den USA zu vergleichen - eine Rechtsvergleichung, die gerade durch die momentanen Novellierungen der rechtlichen Vorgaben für das Strafverfahren in den erstgenannten Ländern besondere Aktualität gewinnt. Abschließend wird die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 11.07.2006 („Jalloh v. Germany Judgment“) unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorliegenden Bearbeitung besprochen.