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Nationalität von Kulturgut

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Während die Frage nach einer genauen Definition des Begriffs Kulturgut ausführlich diskutiert wurde, stecken die Überlegungen zur nationalen Zuordnung erst in den Kinderschuhen. Die Kodifizierung auf EU-Ebene führt jedoch langsam hat zu einer Harmonisierung der Rechtslage in den einzelnen Staaten. Die Definition des schützenswerten Kulturgutes ist schon lange nicht mehr nur nationale Angelegenheit. Mit der fortschreitenden Integration muss sich auch der Kulturgutbegriff verändern. Die Angleichung der unterschiedlichen Rechtssysteme wird auch vor dem Kulturgutschutz nicht haltmachen, so dass auf ganz lange Sicht die unterschiedlichen Auffassungen hierzu in einem neuen engeren Korsett verbunden sein werden. Da dies aber noch ferne Zukunftsmusik ist, ist es erforderlich, zumindest bezüglich der Zuordnungskriterien klare Richtlinien zu finden. Eine eindeutige internationale Regelung zur nationalen Zuordnung von Kulturgut fehlt noch, bis dahin bleibt jede nationale Definition nur ein kleiner Baustein in einem Feld, das gerade von seiner Internationalität lebt. Insofern werden wünschenswerte Entwicklungen aufgezeigt und die grundlegenden Gedanken hervorgehoben, die den Schutz von Kulturgut bestimmen sollten. Um den übertriebenen Schutzbestimmungen und Praktiken einzelner Länder zu begegnen, werden Privateigentümern einige Hinweise gegeben. Wichtig ist es dabei immer, den Unterschied zwischen dem anerkennenswerten Interesse der Staaten am Erhalt ihrer kulturellen Schätze und den sachfremden und unverhältnismäßigen Eigentumsbeschränkungen einzelner Nationen im Auge zu behalten. Eine Vereinheitlichung der nationalen Schutzgesetze über das bisher Erreichte erscheint in absehbarer Zeit nicht erreichbar. So zeigt der Verfasser einen alternativen Weg zu mehr Rechtssicherheit, ohne dass bestehendes nationales Recht verändert werden muss.

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2007

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