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Über die Verjährung rechtskräftig erkannter Strafen, nach den neuen Gesetzgebungen und mit Rücksicht auf eine gemeine Strafgesetzgebung der deutschen Lande
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Julius Friedrich Heinrich Abegg (1796-1869) war ein bedeutender deutscher Strafrechtler und Universitätsprofessor. Er beschäftigte sich vorwiegend mit der Interpretation von Strafrechtstheorien und orientierte sich in rechtsphilosophischer Hinsicht an dem berühmten deutschen Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Als Autor mehrerer renommierter Schriften hat Abegg seinerzeit die Strafrechtsauffassung in erheblichem Maße beeinflusst. Abegg studierte Rechte in Erlangen, Heidelberg, Landshut und Berlin, wo er unter anderem Vorlesungen von Hegel und Friedrich Karl von Savigny besuchte. Nach Abschluss seines Studiums war er zunächst als Privatdozent an der Universität Königsberg tätig, bevor er zum außerordentlichen und schließlich zum ordentlichen Professor ernannt wurde. 1826 folgte er einem Ruf an die Universität Breslau, wo er bis zu seinem Tod wirkte.
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Über die Verjährung rechtskräftig erkannter Strafen, nach den neuen Gesetzgebungen und mit Rücksicht auf eine gemeine Strafgesetzgebung der deutschen Lande, Julius Friedrich Heinrich Abegg
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- 2007
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- (mäkká)
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- Titul
- Über die Verjährung rechtskräftig erkannter Strafen, nach den neuen Gesetzgebungen und mit Rücksicht auf eine gemeine Strafgesetzgebung der deutschen Lande
- Jazyk
- nemecky
- Vydavateľ
- VDM, Müller
- Rok vydania
- 2007
- Väzba
- mäkká
- ISBN10
- 3836418932
- ISBN13
- 9783836418935
- Séria
- Edition classic
- Kategórie
- Právnická literatúra
- Anotácia
- Julius Friedrich Heinrich Abegg (1796-1869) war ein bedeutender deutscher Strafrechtler und Universitätsprofessor. Er beschäftigte sich vorwiegend mit der Interpretation von Strafrechtstheorien und orientierte sich in rechtsphilosophischer Hinsicht an dem berühmten deutschen Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Als Autor mehrerer renommierter Schriften hat Abegg seinerzeit die Strafrechtsauffassung in erheblichem Maße beeinflusst. Abegg studierte Rechte in Erlangen, Heidelberg, Landshut und Berlin, wo er unter anderem Vorlesungen von Hegel und Friedrich Karl von Savigny besuchte. Nach Abschluss seines Studiums war er zunächst als Privatdozent an der Universität Königsberg tätig, bevor er zum außerordentlichen und schließlich zum ordentlichen Professor ernannt wurde. 1826 folgte er einem Ruf an die Universität Breslau, wo er bis zu seinem Tod wirkte.