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Das Europäische Defizitverfahren und der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt

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Am 01.01.2002 wurde in vielen Staaten der EU der Euro als gemeinsame Währung eingeführt. Die Stabilität der neuen Währung sollte durch ein im Maastrichter Vertrag geschaffenes Regelwerk sichergestellt werden. Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt und das in Art. 104 EGV normierte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit wurden in den 90-er Jahren des 20. Jahrhunderts geschaffen, um die an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten nachhaltig anzuhalten, ihre jährliche Neuverschuldung dauerhaft unter 3 % des Bruttoinlandsproduktes zu senken. Aufgrund massiver Verstöße Deutschlands und Frankreichs gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt in den ersten Jahren des 21. Jahrhunderts wurde gegen beide Länder ein Defizitverfahren eingeleitet, welches durch eine fragwürdige Entscheidung des Rates vom 25.11.2003 vorläufig beendet wurde. Die gegen diese Entscheidung erhobene Klage der Europäischen Kommission wurde am 13.07.2004 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs beschieden, welcher das Vorgehen des Rates zumindest teilweise für nichtig erklärte. Abschließend werden die Auswirkungen erörtert, die das Urteil des Europäischen Gerichtshofes auf die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich und auf den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt hatte. Der Verfasser gibt zudem eine Antwort auf die Frage, ob der Rat verpflichtet gewesen wäre, die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich fortzusetzen.

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2007

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