Das Notbischofsrecht der preußischen Könige und die preußische Landeskirche zwischen staatlicher Aufsicht und staatlicher Verwaltung
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Georg Manten beschreibt und würdigt die Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments durch Friedrich Wilhelm II., Nachfolger Friedrichs des Großen auf dem preußischen Königsthron sowie an der Spitze der lutherischen Landeskirche, im Kontext der Entwicklung des Staatskirchenrechts und des evangelischen Kirchenrechts in Brandenburg-Preußen vom ausgehenden Mittelalter bis zum Beginn des Konstitutionalismus. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, weshalb der traditionell kritischen bis ablehnenden Bewertung der kirchenpolitischen Maßnahmen Friedrich Wilhelms II. nicht pauschal zugestimmt werden kann, sondern eine differenzierte Betrachtung der vielfältigen Ursachen für die religionspolitischen Kontroversen jener Epoche geboten ist. Insgesamt erscheint das redliche Bemühen des Königs um die Stabilität des Bekenntnisses und um klare, sachgerechte Verfassungsstrukturen in der Landeskirche als ein Versuch mit untauglichen Mitteln.