PAN-EURO-MED
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Viac o knihe
Spätestens seit Inkrafttreten der Änderungsverordnung (EG) Nr. 1617/2006, die den Text der Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft geändert hat, ist der darin enthaltene Kumulierungsvermerk ein Thema für sich: ☐ Kumulierung angewendet mit ... (Name des Landes/der Länder) ☐ Keine Kumulierung angewendet Zwei Kästchen fordern den Wirtschaftsbeteiligten auf, an einer Stelle ein Kreuzchen zu machen – die Frage ist nur: Wo und warum? Die Auseinandersetzung mit dem geltenden Präferenzrecht ist für Unternehmen eine unabdingbare Voraussetzung, um geldwerte Vorteile richtig nutzen zu können und gleichzeitig juristisch prekäre Situationen zu vermeiden, beispielsweise durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen. Die Ursprungskumulierungszone Pan-Europa-Mittelmeer umfasst neben der EU und den EFTA-Staaten (Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen) auch die Türkei, Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Westjordanland und den Gazastreifen sowie die Färöer und betrifft somit viele der größten Handelspartner der EU, was die besondere praktische Relevanz der damit einhergehenden neuen Zollvorschriften verdeutlicht. Das Buch „PAN-EURO-MED – Die neue Ursprungskumulierungszone Paneuropa-Mittelmeer“ von Gesa Schumann und Thomas Möller widmet sich dem Thema vom Standpunkt des Praktikers, ohne dabei auf den notwendigen theoretischen Background zu verzichten. Zahlreiche Fallbeispiele veranschaulichen u. a. die vier Fälle der Kumulierung, die in der Pan-Euro-Med Zone ihre Anwendung finden. Auch Begriffe wie „Territorialitätsprinzip“, „Drawback-Verbot“, „Ermächtigter Ausführer“, „buchmäßige Trennung“ und natürlich das Thema „Lieferantenerklärungen“ werden ausführlich erläutert. Im Anhang sind einschlägige Rechtsvorschriften in relevanten Auszügen wiedergegeben und durch ausgefüllte Musterformulare und Hinweise auf wichtige Fundstellen im Internet ergänzt.