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Schutzgewähr durch Organisation und Verfahren

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Im Bereich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wirken Organisation und Verfahren konfliktlösend zwischen Rundfunkanstalten und Ländern. Beispielgebend hierfür ist die Einsetzung der neutralen Kommission, der KEF. Sie überprüft den Bedarf der Rundfunkanstalten und legt die Gebührenhöhe fest. Diese Aufgabe obliegt weder der staatlichen Seite noch den Rundfunkanstalten. Ist der Verfahrensschutz auf ein anderes Gebiet, namentlich die Finanzierung der Gemeinden, übertragbar? Er könnte die finanziellen Interessen von Ländern und Gemeinden zum Ausgleich bringen. Besonderes Gewicht liegt dabei auf der Charakterisierung der Garantie der Selbstverwaltung der Gemeinden. Ausgangspunkt der Studie ist die dogmatische Herleitung der Verfahrenssicherung. Sie folgt direkt aus den Grundrechten - z. B. zugunsten der Rundfunkanstalten aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit. Eine kritische Betrachtung widmet sich der Frage, ob die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden mit den Grundrechten gleichzusetzen ist. Induktiv geht der Verfasser auf die Finanzierung von Rundfunkanstalten und Gemeinden ein. Anknüpfungspunkte sind die wesentlichen Merkmale der Finanzierung und deren verfassungsrechtlichen Grundlagen. Im Rahmen des Vergleichs spielt das Verhältnis zum Staat eine ebenso große Rolle. Parallelen zwischen beiden Bereichen lassen sich feststellen. Ob diese bereits den Schluss zulassen, dass die Rechtsprechung zum vorverlagerten Grundrechtsschutz und damit das Konzept einer Sicherung durch Verfahren auf ein anderes Gebiet, nämlich das der gemeindlichen Selbstverwaltung, übertragbar ist, wird die Arbeit zeigen. Im Anhang prüft der Autor die Verfassungsmäßigkeit der jüngsten Rundfunkgebührenrunde.

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2007

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