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Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der EU

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Die politische und wirtschaftliche Integration der EU ist in der Vergangenheit in vielen Bereichen deutlich vorangeschritten. Hinzu kommt das territoriale Wachstum der EU, die sich zum 1.1.2007 auf 27 Mitgliedstaaten vergrößert hat. Mit dieser fortschreitenden Integration konnte jedoch der Grad der Rechtsvereinheitlichung im Bereich der direkten Steuern, insbesondere der Körperschaftsteuer nicht mithalten. Eine einheitliche Unternehmensbesteuerung in der EU existiert bisher nicht. Vielmehr werden grenzüberschreitend tätige Unternehmen derzeit mit verschiedenen nationalen Steuersystemen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Verfasserin mit der Notwendigkeit, den Grenzen und dem Umfang einer Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der EU im Wege gesetzgeberischer Maßnahmen auseinander. Ziel des Buches ist es zunächst herauszufiltern, an welchem Punkt sich die Harmonisierung des Körperschaftsteuerrechts derzeit befindet, sodann die bestehenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede der einzelstaatlichen Körperschaftsteuerregelungen herauszuarbeiten und schließlich zu prüfen, ob das Konzept der einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ein gangbarer Weg für eine zukünftige Harmonisierung ist. Dementsprechend erörtert das Werk zunächst, welche Anforderungen das Gemeinschaftsrecht an das nationale Körperschaftsteuerrecht der Mitgliedstaaten stellt und welche Maßnahmen zur Rechtsangleichung bisher getroffen wurden. Dabei wird sowohl die Rechtsangleichung in Form von sekundärem Gemeinschaftsrecht betrachtet als auch auf die Einflussnahme der Rechtsprechung des EuGH eingegangen. Auf den zuvor herausgearbeiteten Erkenntnissen aufbauend werden die derzeit bestehenden einzelstaatlichen Körperschaftsteuerregelungen analysiert und geprüft, wie weit das gegenwärtige Körperschaftsteuerrecht der Mitgliedstaaten aus europarechtlichen Gründen einer weiteren Harmonisierung bedarf. Im Anschluss daran wird untersucht, inwieweit das Konzept der einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage als Maßnahme einer positiven Integration zur Harmonisierung des Körperschaftsteuerrechts in der EU geeignet ist. Denn ein solches Konzept würde grenzüberschreitend tätige Unternehmen vor allem von der Last befreien, sich mit zahlreichen einzelstaatlichen Steuerregelungen zu befassen. Es würde ihnen vielmehr ermöglichen, für steuerliche Zwecke eine konsolidierte EU- Gesamtbemessungsgrundlage auf Basis einheitlicher Gewinnermittlungsvorschriften zu berechnen, welche dann anhand eines vorab definierten Aufteilungsmechanismus den beteiligten Mitgliedstaaten zugewiesen und von diesen besteuert werden kann.

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2007

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