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Vorlagepflichten und Beweisvereitelung im deutschen und französischen Zivilprozess

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Traditionell verfährt die Zivilprozessordnung bei der Mitwirkungspflicht der nicht beweisbelasteten Prozesspartei und Dritter eher zurückhaltend. Zwar hat die ZPO-Reform von 2001 Erweiterungen gebracht. Jedoch hat das französische Recht eine vergleichbare Zielsetzung mit der Einführung einer allgemeinen Mitwirkungspflicht schon vor einiger Zeit und ungleich energischer verfolgt. Daniel Adloff greift die aktuellen Praxiserfahrungen mit den reformierten Vorlagepflichten auf und vergleicht diese mit dem in Frankreich geltenden Standard. Anhand einer theoretischen Grundlegung prüft er zunächst die Vereinbarkeit von Mitwirkungspflichten mit den klassischen Prozessmaximen. Anschließend untersucht er rechtsvergleichend Voraussetzungen und Reichweite der Pflicht zur Vorlage von Beweismitteln. Spezielles Augenmerk legt er auf die Frage, wie die Gerichte reagieren können, wenn Beweismittel untergehen, willkürlich zurückgehalten oder vernichtet werden. Einige Besonderheiten gelten bei vorprozessualen Beweisaufnahmen und im gewerblichen Rechtsschutz. Schließlich erörtert Daniel Adloff den zunehmenden Einfluss internationaler Modellprojekte und Regelwerke. Die Wahrheitsfindung muss als notwendige Voraussetzung für die Verwirklichung des Rechts hohen Stellenwert genießen. Einschränkungen sollten nur insoweit gelten, als die Parteien sie übereinstimmend wünschen oder übergeordnete Interessen eines Beteiligten sie erfordern. Dabei zeigt sich, dass das deutsche Modell in seiner Wirksamkeit nicht hinter dem französischen Recht zurückbleibt, durch seine Unübersichtlichkeit und teilweise Widersprüchlichkeit aber Reibungsverluste erleidet.

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2007, mäkká

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