Bayerisches Umweltinformationsgesetz
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Viac o knihe
Mit dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz, das am 1.1. 2007 in Kraft getreten ist, setzt Bayern die zwingenden Vorgaben der neuen Umweltinformationsrichtlinie (Richtlinie 2003/4/EG) des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 28.1.2003 um. Im Vergleich zum bisher geltenden Umweltinformationsrecht bringt das neue Gesetz neben einer Erweiterung des Umweltbegriffs und einer Fristverkürzung folgende Neuerungen: Alle Stellen der öffentlichen Verwaltung sind nunmehr zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet, und zwar unabhängig davon, ob sie spezifisch Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes wahrnehmen. Ausdrücklich einbezogen in den Kreis der Informationspflichtigen sind auch Personen des privaten Rechts, soweit sie unter der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung stehen und im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen. Die öffentliche Verwaltung ist angehalten, von sich aus aktiv Umweltinformationen zu verbreiten und dabei zunehmend die elektronischen Medien zu nutzen. Die Textausgabe ist ein unentbehrliches Arbeitsmittel für Rechtsanwälte, staatliche und kommunale Behörden sowie verwaltungsnahe Einrichtungen, wie z. B. Stadtwerke, die häufiger als bisher mit Fragen des Umweltinformationsrechts konfrontiert sein werden. Daneben erhalten aber auch Umweltinitiativen und interessierte Bürger einen fundierten Einblick in das Recht auf Informationsgewährung.