Recht des geistigen Eigentums
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Viac o knihe
Der rechtliche Schutz des geistigen Eigentums wird durch zwei umfassende, einander ergänzende Rechtsgebiete gewährleistet: Zum einen durch die spezialgesetzlichen Bestimmungen des Gewerblichen Rechtsschutzes, die dem Schutz des geistigen Eigentums im gewerblichen Bereich dienen (insbes. das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markengesetz), zum anderen durch das vom Urheberrecht abgedeckte Gebiet des Schutzes von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Das Rechtsgebiet des geistigen Eigentums - wegen des immateriellen Charakters seiner Schutzgegenstände auch Immaterialgüterrecht genannt - hat in den zurückliegenden Jahrzehnten weltweit einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren. Der zentralen Bedeutung, die dem Rechtsgebiet des geistigen Eigentums im sog. Informationszeitalter zugewachsen ist, hat auch die Hochschulausbildung in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Gemessen an dem Stellenwert, die dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht in der juristischen Ausbildung vor dem Hintergrund seiner Bedeutung in der Wirtschaftspraxis zukommen sollte, nimmt sich das Angebot an geeigneter Studienliteratur, die das Rechtsgebiet des geistigen Eigentums in seiner gesamten Bandbreite darstellt, eher dürftig aus. Hier Abhilfe zu schaffen, ist das primäre Anliegen des Studienbuchs „Pierson / Ahrens / Fischer, Recht des geistigen Eigentums“, das im Juni 2010 im Verlag Vahlen, München, in 2. Auflage erschienen ist. Erfahrene Experten aus Wissenschaft und Praxis stellen den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht sehr gut verständlich, praxisnah und umfassend dar. Die Grundlagen des geistigen Eigentums werden ebenso behandelt wie die Herausforderungen für Praktiker, die entsprechenden Ansprüche durchzusetzen. Das Werk ist wissenschaftlich fundiert, top aktuell und berücksichtigt neben vielen weiteren Neuerungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene u. a. das EPÜ 2000, das Durchsetzungsgesetz, die Urheberrechtsnovelle 2008 („Korb 2“) und die UWG-Reform 2008.