Teilzeit- und Befristungsgesetz
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Viac o knihe
Zum Werk Der Kommentar informiert in verständlicher und vollständiger Form auf wissenschaftlicher Grundlage über zwei wichtige Kernbereiche des Arbeitsvertragsrechts, nämlich das Recht der Teilzeit und der Befristung. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 97/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit und der Richtlinie 1990/70/EG des Rates zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge. Vorteil auf einen Blick umfassende Darstellung zu einem in der Praxis immer mehr genutzten Instrumentarium Zur Neuauflage Im Teilzeitrecht sind die Vertiefung des allgemeinen Teilzeitanspruchs und die Darstellung der neuen Rechtsprechung zu § 9 beizusteuern. Seit der ersten Auflage hat der Neunte Senat des BAG insbesondere vieles zu § 9 TzBfG entschieden. Es gibt inzwischen auch zahlreiche Veröffentlichungen zum Teilzeitarbeitsrecht, die eingearbeitet wurden. Auch im Befristungsrecht hat sich in der Rechtsprechung sehr viel getan: Schriftformproblem im Befristungsrecht, Anknüpfungsverbot bei der sachgrundlosen Befristung, Neuregelung der Altersbefristung. Auch haben die befristet Beschäftigten in den letzten Jahren prozentual einen zunehmenden Anteil der Erwerbsbevölkerung gebildet. Hinzu kommen die Ausführungen zu den geplanten, noch nicht umgesetzten Änderungen im Befristungsrecht durch den Koalitionsvertrag. Zu den Autoren Dr. Helga Laux ist Richterin am Bundesarbeitsgericht. Sie hat sich in zahlreichen Seminaren und während einer Tätigkeit am Hessischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung mit dem Recht der Teilzeit befasst. Prof. Dr. Monika Schlachter ist Hochschullehrerin an der Universität Trier. Sie publiziert regelmäßig zu Fragen des Arbeitsvertragsrechts unter dem Einfluss des Gemeinschaftsrechts, einschließlich des Rechts der befristeten Arbeitsverhältnisse. Zielgruppe Für Arbeitsgerichte, Wissenschaft, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Personalleiter, Betriebsräte.