Die Einheit der Verfassung - Kritik des juristischen Holismus
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Als 1979 Friedrich Müllers Buch „Die Einheit der Verfassung“ erschien, wurde es zwar ein Verkaufserfolg, blieb aber zunächst ohne größere Auswirkungen in der Fachwissenschaft. Damals fehlte ihm noch der Resonanzboden. Die von ihm vollzogene nicht akademisch abstrakte, sondern konkret-praktische, seine textnah minuziöse Dekonstruktion des ganzheitlichen Rechtsbegriffs am Beispiel der Vorstellung einer Einheit der Verfassung konnte noch nicht an eine entsprechende Debatte in Philosophie und Rechtstheorie anschließen; die Texte von Derrida waren nicht übersetzt, waren dem Autor im übrigen auch noch nicht bekannt. Auch der von ihm vorgeführte, der praktisch vollzogene Übergang von einem starken (vertikalen) zu einem schwachen (horizontalen) Holismus konnte noch nicht an die Diskussion in der analytischen Philosophie anknüpfen, da deren pragmatische Wende gerade erst begonnen hatte. Nach fast 30 Jahren ist das Buch jetzt nicht mehr so ungleichzeitig wie damals, eine Reihe von Anschlüssen lässt sich bereits überblicken. In dieser Einführung soll der Topos der diskursiven Gewaltenteilung hervorgehoben werden, der implizit die Geschichte der Rechtstheorie im 20. Jahrhundert durchzieht und der, als frühe Pioniertat, von Friedrich Müller hier in einer spezifischen Wendung ausgearbeitet worden ist. Aus der Einleitung zur 2. Auflage von Ralph Christensen