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Die Auslegung des Rechts auf Bildung in der europäischen Grundrechtsordnung

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Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der das «Recht auf Bildung» in Artikel 14 als fundamentale gemeinschaftsrechtliche Gewährleistung verankert wurde, gilt längst, auch wenn sie (noch) nicht verbindliches Recht geworden ist, als wichtige Etappe im langen Prozess der europäischen Grundrechtsentwicklung und trägt auf diese Weise zu einer Konstitutionalisierung der Europäischen Union bei. Mit der Schaffung der EU-Grundrechtecharta betritt die deutsche Rechtswissenschaft ebenso wie diejenige der übrigen EU-Mitgliedstaaten – bei allen lukrativen Bemühungen um eine europäische Grundrechtsdogmatik – eine neue Ebene und wirft hinsichtlich der Interpretation der einzelnen Grundrechtsverbürgungen zahlreiche Fragen auf. Diese Arbeit widmet sich der Auslegung der einzelnen Teilgewährleistungen der Bildungsgarantie des Artikel 14, die sich von der Interpretation verfassungstextlich verbürgter Grundrechte notwendigerweise erheblich unterscheiden muss. Die Autorin betritt mit der monographischen Bearbeitung dieser Vorschrift wissenschaftliches Neuland und vermittelt Einblicke in die europäische Grundrechtsdogmatik von morgen.

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2007, mäkká

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