Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften
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Ziel des Autors ist es zu klären, ob faktische Organe nach dem geltenden Recht strafbar sein können. Bernd Groß zeigt, dass die strafrechtliche Organeigenschaft nicht anhand der faktischen Betrachtungsweise festgestellt werden kann. Einige Strafnormen geben aber Raum zur Erfassung der Hintermänner. Es wird aufgezeigt, dass faktische Geschäftsführer unter das GmbHG zu subsumieren sind. Die Ausdehnung der Untersuchung auf Vorstände macht deutlich, dass dieser Ansatz zu einer (normabhängigen) unterschiedlichen Behandlung führt. Ferner wird der Frage nachgegangen, wie ein faktischer Geschäftsführer zu bestimmen ist, wobei die Herleitung sich an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen orientiert. Im Anschluss wird erörtert, was diese Ergebnisse für die Strafbarkeit faktischer Organe im Einzelfall bedeuten. Hierbei wird die Untersuchung anhand von insolvenznahen Delikten vorgenommen.
Nákup knihy
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften, Bernd Groß
- Jazyk
- Rok vydania
- 2007
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Bernd Groß
- Vydavateľ
- Duncker und Humblot
- Rok vydania
- 2007
- Väzba
- mäkká
- ISBN10
- 3428123344
- ISBN13
- 9783428123346
- Séria
- Schriften zum Strafrecht
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Ziel des Autors ist es zu klären, ob faktische Organe nach dem geltenden Recht strafbar sein können. Bernd Groß zeigt, dass die strafrechtliche Organeigenschaft nicht anhand der faktischen Betrachtungsweise festgestellt werden kann. Einige Strafnormen geben aber Raum zur Erfassung der Hintermänner. Es wird aufgezeigt, dass faktische Geschäftsführer unter das GmbHG zu subsumieren sind. Die Ausdehnung der Untersuchung auf Vorstände macht deutlich, dass dieser Ansatz zu einer (normabhängigen) unterschiedlichen Behandlung führt. Ferner wird der Frage nachgegangen, wie ein faktischer Geschäftsführer zu bestimmen ist, wobei die Herleitung sich an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen orientiert. Im Anschluss wird erörtert, was diese Ergebnisse für die Strafbarkeit faktischer Organe im Einzelfall bedeuten. Hierbei wird die Untersuchung anhand von insolvenznahen Delikten vorgenommen.