Die Kreditvollmacht des Geschäftsbesorgers, Treuhänders beim außenfinanzierten Immobilienerwerb
Autori
Viac o knihe
Auch nach dem 14.6.2004 und dem 25.4.2006 ist die Frage der rechtlichen Behandlung von drittfinanzierten Immobilienanlagen hochaktuell. Die Arbeit befasst sich mit den Sorglos-Vollmachtsfällen, also Konstellationen, bei welchen das Finanzierungsgeschäft von einem seitens des Anbieters vorgegebenen Vertreter abgeschlossen wurde. Der Autor vertritt die Auffassung, dass der Schlüssel nach wie vor nicht in den Vorschriften des RBerG zu suchen ist. Entgegen dem BGH muss an der Form der Vollmacht angesetzt werden. Das Finanzierungsgeschäft ist daher regelmäßig unwirksam. Dies bedingt unheilbar die Unverbindlichkeit auch des finanzierten Geschäfts, da es sich beim drittfinanzierten Erwerb häufig um verbundene Geschäfte handelt. Selbst eine grundpfandrechtliche Sicherung ändert nichts an diesem systemimmanenten verbraucherkreditrechtlichen Entstehungszusammenhang. Da Rechtsscheinstatbestände kategorisch nicht eingreifen können, hat die Rückabwicklung analog zum § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG zu erfolgen.