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Die Arbeit behandelt die Frage, welche Bedeutung der Restwert des beschädigten Fahrzeuges hat und wie dieser im Rahmen der fiktiven Schadensabwicklung zu berücksichtigen ist. Zunächst wird dargestellt, wie sich aufgrund neuer Verwertungsmöglichkeiten- und Interessen die Bedeutung des beschädigten Fahrzeuges vom reinen Fahrzeugschrott zum Wirtschaftsgut gewandelt hat. Die sich hieraus ergebenden rechtlichen Probleme, insbesondere im Zusammenhang mit der fiktiven Schadensabrechnung, werden auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dargestellt. Hieran schließt sich eine kritische Auseinandersetzung mit diesen Grundsätzen an. Sie stellt insbesondere heraus, dass die Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass ein Geschädigter zur Restwertermittlung nur an einen regional begrenzten ihm zugänglichen Markt verwiesen werden darf, nicht mehr sachgerecht erscheint und insbesondere nicht den tatsächlichen Verwertungsmöglichkeiten des Geschädigten gerecht wird.
Nákup knihy
Der Restwert bei der Schadensabrechnung im Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskobereich, Roland Berchtold
- Jazyk
- Rok vydania
- 2007
Doručenie
Platobné metódy
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- Titul
- Der Restwert bei der Schadensabrechnung im Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskobereich
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Roland Berchtold
- Vydavateľ
- Lang
- Vydavateľ
- 2007
- Väzba
- mäkká
- ISBN10
- 3631557620
- ISBN13
- 9783631557624
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Die Arbeit behandelt die Frage, welche Bedeutung der Restwert des beschädigten Fahrzeuges hat und wie dieser im Rahmen der fiktiven Schadensabwicklung zu berücksichtigen ist. Zunächst wird dargestellt, wie sich aufgrund neuer Verwertungsmöglichkeiten- und Interessen die Bedeutung des beschädigten Fahrzeuges vom reinen Fahrzeugschrott zum Wirtschaftsgut gewandelt hat. Die sich hieraus ergebenden rechtlichen Probleme, insbesondere im Zusammenhang mit der fiktiven Schadensabrechnung, werden auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dargestellt. Hieran schließt sich eine kritische Auseinandersetzung mit diesen Grundsätzen an. Sie stellt insbesondere heraus, dass die Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass ein Geschädigter zur Restwertermittlung nur an einen regional begrenzten ihm zugänglichen Markt verwiesen werden darf, nicht mehr sachgerecht erscheint und insbesondere nicht den tatsächlichen Verwertungsmöglichkeiten des Geschädigten gerecht wird.