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Der Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 1a KSchG

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Viac o knihe

Die Reform des Kündigungsschutzrechts war eines der zentralen Themen der Regierung Schröder im Jahr 2003, welche mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 verwirklicht werden sollte. Neben der Herausnahme einzelner Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl, der Wiedereinführung einer Namensliste, der Erstreckung der Klagefrist auf alle Unwirksamkeitsgründe und der Anhebung des Schwellenwertes in § 23 KSchG auf zehn in der Regel beschäftigte Arbeitnehmer wurde mit diesem Gesetz in § 1a KSchG ein Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers bei betriebsbedingter Kündigung in das KSchG eingefügt, der bisher nicht und auch nicht in vergleichbarer Form kodifiziert gewesen ist. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung sollte den Arbeitsvertragsparteien mit § 1a KSchG ein Verfahren für eine einfache, effiziente und kostengünstige vorgerichtliche Klärung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeboten werden. Die vorliegende Arbeit behandelt die rechtsdogmatische Einordnung des Anspruchs, seiner Voraussetzungen und Rechtsfolgen, seiner Behandlung u. a. im Bereich des Sozialversicherungs-, Steuer- und Insolvenzrechts sowie im Bereich der Massenentlassung und des Betriebsübergangs.

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2006

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