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Gesellschafter und Insolvenzplan

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Wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer unternehmenstragenden Gesellschaft eröffnet wird, treffen Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht aufeinander: Für die Organisation der Schuldnergesellschaft ist das Gesellschaftsrecht zuständig; die Bewältigung der Insolvenz ist den Regelungen des Insolvenzrechts überantwortet. In welchem Verhältnis stehen aber Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht zueinander, wenn mithilfe eines Insolvenzplans nicht nur das Unternehmen erhalten werden soll i. S. v.§1S.1Hs.2InsO, sondern auch dessen Träger? Damit ist die Möglichkeit angesprochen, eine insolvente Gesellschaft zu reorganisieren: Bei der Reorganisation führt der Schuldner das Unternehmen selbst - also ohne dass der Unternehmensträger gewechselt wird - fort. Bei diesem Aufeinandertreffen von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht im Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff. InsO) stellt sich einerseits die Frage nach dem gesellschaftsrechtlichen Regelungspotenzial eines Insolvenzplans, d. h. ob und inwieweit er gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zum Gegenstand haben kann. Dabei ist insbesondere aus insolvenzrechtlicher Sicht von Interesse, welche Stellung die Gesellschafter in der Reorganisation insolventer Gesellschaften im Insolvenzplanverfahren haben, ob und wie ein Insolvenzplan darauf einwirkt oder einwirken kann und welche Folgen sich daraus ergeben. Andererseits wird der Frage nach den Einflüssen von Gesellschaftern aufgrund ihrer Stellung auf das Zustandekommen von Insolvenzplänen nachgegangen. An diesen Fragestellungen zeigt sich, dass die Studie im Schnittpunkt von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht angesiedelt ist. Das Thema beinhaltet neben der Reorganisation und dem insolvenzrechtlichen Planverfahren zugleich gesellschaftsrechtliche Aspekte. Die Arbeit offenbart Defizite der Insolvenzordnung beim Aufeinandertreffen von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht gerade im Hinblick auf die Stellung der Gesellschafter in der Reorganisation insolventer Gesellschaften im Insolvenzplanverfahren. Sie werden aus dem Blickwinkel des Insolvenzplanverfahrens einer insolvenzrechtlichen Lösung zugeführt, die Geltung unabhängig von der Rechtsform der unternehmenstragenden Gesellschaft beanspruchen kann. Marc Brüning gelangt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber tätig werden und die gesellschaftsrechtliche Abstinenz der Insolvenzordnung zur Herstellung der Neutralität des Insolvenzrechts überwinden sollte, indem er Eingriffe in die Stellung der Gesellschafter sowie gesellschaftsrechtliche Beschlussfassungen im Insolvenzplanverfahren ermöglicht. Nur so kann das Insolvenzrecht die Anforderungen erfüllen, die an seinen Regelungsinhalt gestellt werden müssen. Durch die Entwicklung von konkreten Regelungen für einen Ausgleich der Defizite soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Praktikabilität und Leistungsfähigkeit des Insolvenzplanverfahrens für die Reorganisation insolventer Gesellschaften zu steigern und damit das Insolvenzrecht weiterzuentwickeln.

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2006

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