Das neue Antidiskriminierungsgesetz
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Viac o knihe
Diskriminierung bedeutet im ursprünglichen lateinischen Sinne lediglich trennen, unterscheiden, aussondern. Rechtlich wird der Begriff jedoch im Sinne einer ungerechten, ungerechtfertigten Ungleichbehandlung, einer herabsetzenden, unsachlichen, sozial inadäquaten, willkürlichen Differenzierung verwendet. Diskriminierung in dieser Wortbedeutung ist ein in Europa weit verbreitetes Phänomen. Benachteiligungen finden ganz konkret im Alltag statt und erfolgen auf der Grundlage verschiedener Unterscheidungsmerkmale, die für die Besser- oder Schlechterstellung ursächlich gemacht werden. So verstanden beinhaltet Diskriminierung Benachteiligungen, die nicht nur den Grundsätzen der Gleichheit und Gleichbehandlung widersprechen und die Lebensqualität und -chancen der Betroffenen beeinträchtigen, sondern letztlich zu gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen führen.