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Der Verlust der Gemeinnützigkeit

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Mirko Wolfgang Brill geht der Frage nach, wie sich Rechtsverstöße gemeinnütziger Körperschaften auf deren Gemeinnützigkeit auswirken. Insbesondere wird geklärt, ob jeder noch so geringe Verstoß die Steuervergünstigungen der Gemeinnützigkeit kosten kann oder ob hierzu bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen. Des Weiteren wird der Frage nach der Zulässigkeit des freiwilligen Verlustes der Gemeinnützigkeit im Wege des Verzichts nachgegangen. Aus den Darstellungen ergeben sich zahlreiche Argumente, die steuerbegünstigten Körperschaften für ihre Korrespondenz mit der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung eine Hilfe bieten. Zu Beginn der Arbeit werden häufig missverstandene Begrifflichkeiten im Zusammenhang sowohl mit der Begründung als auch mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit geklärt. Daran anschließend wird die Rechtsprechung zum Verlust der Gemeinnützigkeit wegen Rechtsverstoßes dargestellt und anhand einzelner Fallgruppen systematisiert. Das Ergebnis dieser Darstellung bildet ein umfassender Überblick über die gesamte bislang ergangene Rechtsprechung zur Problematik. Der Verfasser geht schließlich der Argumentation des Bundesfinanzhofes nach und untersucht diese auf ihre Plausibilität und Überzeugungskraft. In der Literatur vertretene Auffassungen zum Problemkreis werden aufgegriffen, dargestellt und kritisch beleuchtet. Anschließend unternimmt der Autor den Versuch der Herleitung einer eigenen Prüfungsfolge im Hinblick auf die Voraussetzungen von Rechtsverstößen, mit denen der Verlust der Gemeinnützigkeit gerechtfertigt wird. Hierbei wirft er unter anderem die Fragen auf, ob Motive und Fernziele der steuerbegünstigten Körperschaft Berücksichtigung finden müssen, wer über das Vorliegen eines Rechtsverstoßes zu entscheiden hat und ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Anwendung gelangt. Ebenso wird erörtert, ob der Rechtsverstoß in Form eines inneren Zusammenhanges mit dem steuerbegünstigten Zweck der Körperschaft verbunden sein muss. Schließlich stellt der Verfasser einen Vergleich mit den Regelungen zum Subventionsrecht und anderen staatlichen Vergünstigungen an. Es folgt eine umfängliche Darstellung der Möglichkeiten einer Zurechnung von Rechtsverstößen der Körperschaft gegenüber. Mit einer Darstellung der wesentlichen Folgen eines Gemeinnützigkeitsverlustes endet dieser Teil der Arbeit. Im Mittelpunkt des dritten Teils steht die Zulässigkeit eines Verzichts auf die Behandlung als gemeinnützig. Die Finanzverwaltung verneint diese Möglichkeit bislang. Der Verfasser stellt zunächst die Notwendigkeit und das Erfordernis für einen Verzicht auf die Gemeinnützigkeit dar. Hieran schließt sich die Erörterung der zum Verzicht vertretenen Literaturauffassungen an. Zuletzt leitet Brill unter Rückgriff auf die allgemeine Lehre vom Verzicht auf subjektiv-öffentliche Rechte seine eigene Auffassung zur Zulässigkeit des Verzichts her. Im Ergebnis bejaht er die Zulässigkeit des Verlustes der Gemeinnützigkeit im Wege des (freiwilligen) Verzichts.

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2006

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