Das Minderheitsgeschlecht und die Mindestquote
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Viac o knihe
Bereits die Feststellung des Mindestanteils an Betriebsratssitzen für das Minderheitsgeschlecht kann rechtliche Fallstricke enthalten: Zählen alle Beschäftigten mit, unabhängig von ihrem Arbeitnehmerstatus und der Wahlberechtigung? Welcher Zeitpunkt der Feststellung ist maßgebend? Das Bundesarbeitsgericht hat bereits entschieden: Die unzutreffende Ermittlung der Mindestquote und ihre falsche Angabe im Wahlausschreiben machen die Wahl anfechtbar. Fast in jeder Wahlphase entstehen zu § 15 Abs. 2 BetrVG schwierige Fragen: Ist eine Liste gültig, die nur Angehörige eines Geschlechts enthält? Wie ist bei der Mehrheitswahl oder bei der Listenwahl zu verfahren, wenn die Mindestquote nicht erfüllt ist? Welche Varianten können bei dem so genannten Listensprung auftreten und wie ist ihnen zu begegnen? Die Arbeitshilfe geht anhand zahlreicher Beispiele systematisch auf alle Probleme ein, die im Zusammenhang mit der wahltechnischen Umsetzung des § 15 Abs. 2 BetrVG entstehen können. Darüber hinaus wird das Nachrücken von Ersatzmitgliedern während der Amtszeit unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 BetrVG ebenso eingehend erörtert wie Sonderfragen im Bereich der privatisierten Postunternehmen. Die Arbeitshilfe ist für jeden unverzichtbar, der sich mit dieser schwierigen Materie befassen muss, insbesondere Wahlvorstände und Betriebsräte.