Eherecht und Ehegerichtsbarkeit in der Reformationszeit
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Viac o knihe
Ralf Frassek untersucht, welche juristischen Lösungen Kursachsen im 16. Jahrhundert fand, um das entstandene Vakuum um das Eherecht zu füllen. Als Folge der Reformation war dem Eherecht gleich in zweifacher Hinsicht der Boden entzogen: einerseits durch Luthers Ablehnung des kanonischen Rechts, andererseits durch das Verschwinden der Ehegerichtsbarkeit der Bischöfe. Der sich konstituierende Territorialstaat des 16. Jahrhunderts war gefordert, etwas Neues an die Stelle des alten Rechts und der alten Gerichtsbarkeit treten zu lassen. Die Frage nach der Zuständigkeit und das zeitweilige Nebeneinander verschiedener Entscheidungsträger führte zur Schaffung des Wittenberger Konsistoriums. Das frühe evangelische Eherecht wurde danach aus drei Rechtsquellen gespeist: aus den in den Kirchenordnungen fixierten Rechtsinhalten, aus der Gutachtertätigkeit der theologischen Autoritäten und aus der Rechtsprechung der Ehegerichte, allen voran des Wittenberger Konsistoriums.