Zwangsversteigerungsgesetz
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Viac o knihe
Während die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien im Jahre 2001 bereits ein Rekordhoch erreicht hatte, zeichnet sich in diesem Jahr ein erneuter Anstieg ab. Die größeren Amtsgerichte und die für ZVG-Sachen für zuständig erklärten Spezial-Amtsgerichte sehen diese Entwicklung mit Besorgnis. Alle Verfahrensbeteiligte, zunächst die Rechtspfleger und Richter, dann aber die Schuldner, Hauptgläubiger und alle sonstigen Inhaber von Grundpfandrechten sowie die Erwerbsinteressenten (jeweils selbst bzw. zusammen mit ihren anwaltlichen Vertretern) sind daher mehr denn je auf eine zuverlässige Kommentierung des als besonders schwierig geltenden Rechtsgebiets angewiesen. Die Schwierigkeit der Materie ergibt sich sowohl aus dem komplizierten Zusammenwirken von Grundstückssachenrecht einerseits und dem Zwangsvollstreckungsrecht in seiner besonderen Ausprägung von Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung andererseits als auch aus dem Umstand, daß diese Rechtsmaterie weder an Universitäten noch an Fachhochschulen (sondern nur an Rechtspflegerschulen) gelehrt wird. Die Neuauflage hatte die Auswirkungen zahlreicher Reformgesetze zu berücksichtigen: - Das ZPO-Reformgesetz hat mit umfassender Neuregelung der gerichtlichen Prozeßleitungspflicht eine unmittelbare Auswirkung auf die Leitung und Gestaltung des ZVG-Verfahrens; speziell die Neuregelung des Rechtsmittelverfahrens (und hier ganz besonders des Beschwerdeverfahrens) wirkt sich auf die prozessuale Handhabung des ZVG-Verfahrens aus. - Die durch das Zustellungsreformgesetz grundlegend geänderten Zustellungsvorschriften erlangen (mit Wirkung ab 1.6.2002) gerade im ZVG-Verfahren erhebliche Bedeutung. - Das Mietrechtsreformgesetz hat infolge der Änderung zahlreicher mietrechtlicher Vorschriften des BGB unmittelbare Auswirkung auf das Rechtsverhältnis des Erstehers zu Mieten und Pächtern. - Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde ein neuer Vermögensstand begründet, der bei Zwangsvollstreckung und Teilungsversteigerung berücksichtigt werden muß. Die genannten Reformgesetze wirken sich aber nicht nur indirekt aus; es wurden auch zwölf Bestimmungen des ZVG selbst geändert; außerdem sind durch die Euro-Einführung weitere ZVG-Vorschriften, die Zwangsverwalterverordnung und die Kostenbestimmungen geändert worden. Weitere Schwerpunkte der Bearbeitung der 17. Auflage: - Vertiefung der Kommentierung zu den Problemen bei Auflassungsvormerkung; - Erweiterte Darstellung der Auswirkung von Insolvenzverfahren einschließlich Verbraucherinsolvenzverfahren; - Zahlreiche Hinweise auf die Auswirkung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (insbesondere beim Verjährungsrecht); - Vertiefung der Ausführungen zum bisher ungelösten Problem der Verzinsung des Meistgebots bei Nichtzahlung; - Erweiterung des erläuterten Problemkatalogs zur Zwangsverwaltung; - Ausführliche Neu-Darstellung zu den Kostenproblemen bei Teilungsversteigerung. Regierungsdirektor a. D. Kurt Stöber. Stöber hat sich seine herausragenden Kenntnisse und Erfahrungen als Rechtspfleger und als langjähriger Dozent an einer Rechtspflegerschule erworben. Er gilt als der führende Fachmann auf diesem Gebiet. Für Rechtspfleger, Richter, Schuldner, Gläubiger, Erwerbsinteressenten, Rechtsanwälte.