Mobiliarsicherheiten in Deutschland und Polen
Sicherungseigentum - Registerpfand - Kollisionsrecht
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Ulrich Ernst stellt das Sicherungseigentum in Deutschland sowie Sicherungseigentum und Registerpfand in Polen in materiellem Recht, Zwangsvollstreckung und Insolvenz einander gegenüber. Darauf aufbauend untersucht er das im deutsch-polnischen Verhältnis geltende Kollisionsrecht und analysiert hierzu konkrete Fallkonstellationen - erstmals auch unter der Europäischen Insolvenzverfahrensverordnung. Im Vergleich zeigt sich, dass die polnische Praxis der Sicherungsübereignung - wie kaum eine andere - der deutschen ähnelt. Die Einführung des Registerpfandes hat die privatautonomen Gestaltungsmöglichkeiten erhöht, allerdings dürfte sich das den Gläubiger stärker schützende Registerpfand weitgehend durchsetzen. Im deutsch-polnischen Rechtsverkehr bewirkt der Ortswechsel des Gegenstandes der Sicherheit nicht ihren Verlust; jedoch gefährden neue Formerfordernisse im polnischen Insolvenzrecht deutsches Sicherungseigentum. Eine Lösung solcher Probleme erscheint nur durch Sachrechtsvereinheitlichung möglich; bei der Konzipierung eines europäischen Registerpfandes verdienen die polnischen Lösungen aus deutscher Sicht wegen der Ähnlichkeit der Rechtsordnungen besondere Beachtung.
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Mobiliarsicherheiten in Deutschland und Polen, Ernst-Ulrich Schulze
- Jazyk
- Rok vydania
- 2005
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- Titul
- Mobiliarsicherheiten in Deutschland und Polen
- Podtitul
- Sicherungseigentum - Registerpfand - Kollisionsrecht
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Ernst-Ulrich Schulze
- Vydavateľ
- Mohr Siebeck
- Vydavateľ
- 2005
- ISBN10
- 3161486897
- ISBN13
- 9783161486890
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Ulrich Ernst stellt das Sicherungseigentum in Deutschland sowie Sicherungseigentum und Registerpfand in Polen in materiellem Recht, Zwangsvollstreckung und Insolvenz einander gegenüber. Darauf aufbauend untersucht er das im deutsch-polnischen Verhältnis geltende Kollisionsrecht und analysiert hierzu konkrete Fallkonstellationen - erstmals auch unter der Europäischen Insolvenzverfahrensverordnung. Im Vergleich zeigt sich, dass die polnische Praxis der Sicherungsübereignung - wie kaum eine andere - der deutschen ähnelt. Die Einführung des Registerpfandes hat die privatautonomen Gestaltungsmöglichkeiten erhöht, allerdings dürfte sich das den Gläubiger stärker schützende Registerpfand weitgehend durchsetzen. Im deutsch-polnischen Rechtsverkehr bewirkt der Ortswechsel des Gegenstandes der Sicherheit nicht ihren Verlust; jedoch gefährden neue Formerfordernisse im polnischen Insolvenzrecht deutsches Sicherungseigentum. Eine Lösung solcher Probleme erscheint nur durch Sachrechtsvereinheitlichung möglich; bei der Konzipierung eines europäischen Registerpfandes verdienen die polnischen Lösungen aus deutscher Sicht wegen der Ähnlichkeit der Rechtsordnungen besondere Beachtung.