Schulgesetz Rheinland-Pfalz
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Viac o knihe
Fachleute aus der Praxis der Schulverwaltung und der Rechtswissenschaft erläutern mit jährlichen Aktualisierungen die Entscheidungen und neuen Entwicklungen im Schulwesen von Rheinland-Pfalz. Grundlegend wird das Schulgesetz als Kodifikation des Schulrechts in Rheinland-Pfalz umfassend und sachkundig kommentiert: die Schulzielbestimmungen als Grundlage der Unterrichts- und Erziehungsarbeit, die Organisation des Schulwesens in vielfältige Schularten und Schulformen, die Ausgestaltung des Schulverhältnisses, orientiert am geschärften Verständnis für die Grundrechtspositionen der Schüler, die Bestimmungen zur Schulträgerschaft und zur Schulaufsicht sowie die Normen der Schulverfassung, insbesondere der Mitbestimmungsgremien in der Schule, ebenso die Bestimmungen zum Verhältnis zu den Schulen in freier Trägerschaft. Zugleich leistet der Kommentar die verfassungsrechtliche und bildungspolitische Einordnung des Gesetzes in den gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang. Mit aktuellen tagespolitischen, aber auch grundsätzlichen Fragestellungen der Bildungspolitik wie Digitalisierung, COVID19-Pandemie, Schulstrukturdiskussion, Durchlässigkeit zwischen den Schularten, Integration von Migranten, Sexualerziehung, Religionsfreiheit und Toleranz, Schulgebet, Kopftuch in der Schule, Gemeinschafts- oder Einheitsschule, Inklusion setzt sich der Kommentar inhaltlich auseinander und bezieht Position. Der Kommentar will – in bewährter und kompetenter Weise – den Schulen, Schulträgern, Schulverwaltungen sowie den Lehrkräften und den Lehrerverbänden, den Eltern und Schülern, ebenso auch Jugendämtern, kirchlichen und privaten Schulen, den Gerichten und Rechtsanwälten, insgesamt allen am Schulrecht Rheinland-Pfalz Interessierten sachkundige Information geben und bei der Anwendung des Schulgesetzes erforderliche Hilfestellung leisten. Die Herausgeber sind a. D., Prof. Dr. iur. Christian Bickenbach, Professor für Verwaltungsrecht, Universität Potsdam, Michael Ermlich, Richter am Verwaltungsgericht Mainz, und Dr. iur. Margrit Seckelmann, Universitätsprofessur für Öffentliches Recht und das Recht der digitalen Gesellschaft an der Leibniz Universität Hannover; sie werden hierbei unterstützt von namhaften Autoren aus der Praxis und aus der Rechtswissenschaft.