Die Erledigung der Hauptsache im deutschen Verfahrensrecht
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Für die Hauptsacheerledigung, vornehmlich im Zivil- und Verwaltungsprozeß, erachtet Georg Westermeier allein den prozessualen Erledigungsbegriff als tragfähig. Danach führt bereits die einseitige Erledigungserklärung des Klägers unter der Voraussetzung, daß ein erledigendes Ereignis vorliegt, das eine ursprünglich zulässige und begründete Klage erfolglos werden ließ, zur Rechtshängigkeitsbeendigung des Rechtstreits in der Hauptsache, wobei der Streit um die Wirksamkeit dieser Erledigungserklärung in einem Zwischenstreit ausgetragen wird. Die vom Verfasser gefundene Lösung vereint unterschiedliche Theorieansätze, begreift die Hauptsacheerledigung als einheitliches Rechtsinstitut für möglichst viele Verfahrensordnungen und stellt den Kontext zu anderen prozessualen Rechtsinstituten wie Klagerücknahme und Prozeßvergleich her. Eine solchermaßen entwickelte Vereinigungslehre leistet zugleich einen bedeutsamen Beitrag für die allgemeine Prozeßrechtslehre.
Nákup knihy
Die Erledigung der Hauptsache im deutschen Verfahrensrecht, Georg Westermeier
- Jazyk
- Rok vydania
- 2005
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Die Erledigung der Hauptsache im deutschen Verfahrensrecht
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Georg Westermeier
- Vydavateľ
- Duncker und Humblot
- Rok vydania
- 2005
- Väzba
- mäkká
- ISBN10
- 3428116348
- ISBN13
- 9783428116348
- Séria
- Schriften zum Prozessrecht
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Für die Hauptsacheerledigung, vornehmlich im Zivil- und Verwaltungsprozeß, erachtet Georg Westermeier allein den prozessualen Erledigungsbegriff als tragfähig. Danach führt bereits die einseitige Erledigungserklärung des Klägers unter der Voraussetzung, daß ein erledigendes Ereignis vorliegt, das eine ursprünglich zulässige und begründete Klage erfolglos werden ließ, zur Rechtshängigkeitsbeendigung des Rechtstreits in der Hauptsache, wobei der Streit um die Wirksamkeit dieser Erledigungserklärung in einem Zwischenstreit ausgetragen wird. Die vom Verfasser gefundene Lösung vereint unterschiedliche Theorieansätze, begreift die Hauptsacheerledigung als einheitliches Rechtsinstitut für möglichst viele Verfahrensordnungen und stellt den Kontext zu anderen prozessualen Rechtsinstituten wie Klagerücknahme und Prozeßvergleich her. Eine solchermaßen entwickelte Vereinigungslehre leistet zugleich einen bedeutsamen Beitrag für die allgemeine Prozeßrechtslehre.