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Ad-hoc-Publizitätshaftung
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Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz wurde die zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen verschärft. Sie erfolgte als Reaktion auf die negative Handhabung der Ad-hoc-Publizität auf dem Neuen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Autor untersucht einerseits die neu geschaffenen Anspruchsgrundlagen. Andererseits besteht derzeit keine Spezialregelung für die unmittelbare Haftung von Organmitgliedern. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass insoweit auf das Institut der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung zurückgegriffen werden kann. Er schlägt die Einführung einer bereichsspezifischen Organaußenhaftungsnorm neben der Emittentenhaftung vor.
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2005, mäkká
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