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Die Zahl und Bedeutung Medizinischer Versorgungszentren nimmt stetig zu. Dabei spielen sie sowohl für Krankenhäuser als Zugang zur ambulanten Versorgung als auch als Kompetenzzentrum für niedergelassene Ärzte und andere Gesundheitsberufe eine wichtige Rolle. Das Werk enthält alle wichtigen Verträge zur Gründung und zum Betreiben eines MVZ: - Gesellschaftsvertrag MVZ-GmbH - Gesellschaftsvertrag MVZ-Verwaltungs GmbH - Gesellschaftsvertrag MVZ-GbR - Letter of intent - Vertrag der ärztlichen Leitung im MVZ - Geschäftsführervertrag - Dienstvertrag für den angestellten Arzt - Kooperationsvertrag MVZ mit nichtärztlichem Leistungserbringer (Apotheker) Die Verträge sind umfangreich durch rechtliche und steuerliche Erläuterungen kommentiert. Die Neuauflage berücksichtigt die Änderungen zur Bedarfsplanung durch das GKV-VStG vom 1.1.2012.
Nákup knihy
Das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) - die Verträge, Jörg Hohmann
- Jazyk
- Rok vydania
- 2013
Doručenie
Platobné metódy
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- Titul
- Das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) - die Verträge
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Jörg Hohmann
- Vydavateľ
- Müller
- Vydavateľ
- 2013
- ISBN10
- 3811454536
- ISBN13
- 9783811454538
- Séria
- Medizinrecht
- Kategórie
- Právnická literatúra
- Anotácia
- Die Zahl und Bedeutung Medizinischer Versorgungszentren nimmt stetig zu. Dabei spielen sie sowohl für Krankenhäuser als Zugang zur ambulanten Versorgung als auch als Kompetenzzentrum für niedergelassene Ärzte und andere Gesundheitsberufe eine wichtige Rolle. Das Werk enthält alle wichtigen Verträge zur Gründung und zum Betreiben eines MVZ: - Gesellschaftsvertrag MVZ-GmbH - Gesellschaftsvertrag MVZ-Verwaltungs GmbH - Gesellschaftsvertrag MVZ-GbR - Letter of intent - Vertrag der ärztlichen Leitung im MVZ - Geschäftsführervertrag - Dienstvertrag für den angestellten Arzt - Kooperationsvertrag MVZ mit nichtärztlichem Leistungserbringer (Apotheker) Die Verträge sind umfangreich durch rechtliche und steuerliche Erläuterungen kommentiert. Die Neuauflage berücksichtigt die Änderungen zur Bedarfsplanung durch das GKV-VStG vom 1.1.2012.