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Die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft im internationalen Privatrecht

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Der viel zitierte Säulenwechsel durch den Amsterdamer Vertrag hat die justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen in den EG-Vertrag verschoben und damit vergemeinschaftet. Sie ist dort zugleich Gegenstand besonderer - in Formulierung und Systematik stark umstrittener - Kompetenzvorschriften geworden, die durch den Vertrag von Nizza nochmals geringfügig weiter modifiziert wurden. Heike Dohrn stellt dar, daß sich diese Vergemeinschaftung der IPR-Rechtsetzungskompetenzen durchaus in den durch den Amsterdamer Vertrag insgesamt vollzogenen weiteren Integrationsschritt der Europäischen Gemeinschaft einfügt. Die Autorin nimmt im Übrigen Stellung zum Verhältnis der Art. 61, 65 EGV zu anderen Rechtsetzungskompetenzen der Gemeinschaft und spricht sich insbesondere für ein lex specialis-Verhältnis zu Art. 95 EGV aus.

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2004, mäkká

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