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Der Sitz der Gesellschaft im internationalen Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht der EU und der Schweiz

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Viac o knihe

Das Werk widmet sich eingehend den verschiedenen Begriffen eines Gesellschaftssitzes, die auf europäischer Ebene die gerichtliche bzw. konkursrechtliche Zuständigkeit im grenzüberschreitenden Verhältnis regeln: Während das Lugano-Übereinkommen vom 16. September 1988 überhaupt keine Sitzdefinition kennt, sondern auf die lex fori verweist, führen das revidierte Lugano-Übereinkommen und die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 22. Dezember 2000 eine autonome Sitzdefinition ein, die alternativ an den satzungsmässigen Sitz, an die Hauptverwaltung und an die Hauptniederlassung einer Gesellschaft anknüpft. Die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren vom 29. Mai 2000 dagegen folgt diesem Begriff nicht, sondern vermutet den zuständigkeitsbegründenden Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen einer Gesellschaft am Ort, an dem sich der satzungsmässige Sitz der Gesellschaft befindet. Der Autor beleuchtet Entstehung, Geltung und Konsequenzen dieser komplexen, sich aus den verschiedenen Sitzbegriffen ergebenden Rechtslage. Er widmet sich u. a. der Frage, ob die jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet des Europäischen Zivilverfahrens- und Insolvenzrechts eine Anpassung de lege lata oder de lege ferenda des Sitzbegriffs im schweizerischen Kollisionsrecht – insbesondere bei der Anerkennung ausländischer Konkursdekrete – notwendig machen, vor allem angesichts der Ungewissheit über den Zeitpunkt, zu dem das revidierte Lugano-Übereinkommen für die Schweiz in Kraft treten wird.

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2004, mäkká

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