Grundgesetzliche Vorgaben bei der staatlichen Anerkennung von Feiertagen
Autori
Parametre
Viac o knihe
Die Arbeit setzt sich mit einer bislang eher wenig behandelten Facette des Feiertagsrechts auseinander. Der Kern der Untersuchung geht der Frage nach, welchen verfassungsrechtlichen Bindungen der Gesetzgeber bei der staatlichen Anerkennung von Feiertagen unterliegt. Dabei steht weniger die inhaltliche Ausgestaltung des Feiertagsschutzes im Mittelpunkt. Vielmehr geht es um die Frage, in welchem Umfang der Staat Feiertage anerkennen darf oder sogar muss. Prüfungsmaßstab sind dabei sowohl Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV als auch die Grundrechte. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Frage, ob und inwieweit die Verfassung dem Gesetzgeber Spielräume für die Berücksichtigung nichtchristlicher Religionen im Feiertagsrecht einräumt.
Nákup knihy
Grundgesetzliche Vorgaben bei der staatlichen Anerkennung von Feiertagen, Jan Heinemann
- Jazyk
- Rok vydania
- 2004
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
Navrhnúť zmenu
- Titul
- Grundgesetzliche Vorgaben bei der staatlichen Anerkennung von Feiertagen
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Jan Heinemann
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 2004
- Väzba
- mäkká
- ISBN10
- 3631530811
- ISBN13
- 9783631530818
- Séria
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Die Arbeit setzt sich mit einer bislang eher wenig behandelten Facette des Feiertagsrechts auseinander. Der Kern der Untersuchung geht der Frage nach, welchen verfassungsrechtlichen Bindungen der Gesetzgeber bei der staatlichen Anerkennung von Feiertagen unterliegt. Dabei steht weniger die inhaltliche Ausgestaltung des Feiertagsschutzes im Mittelpunkt. Vielmehr geht es um die Frage, in welchem Umfang der Staat Feiertage anerkennen darf oder sogar muss. Prüfungsmaßstab sind dabei sowohl Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV als auch die Grundrechte. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Frage, ob und inwieweit die Verfassung dem Gesetzgeber Spielräume für die Berücksichtigung nichtchristlicher Religionen im Feiertagsrecht einräumt.