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Soziale Arbeit für Rechtsfrieden

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Unter heutigen Qualitätsbedingungen und wachsendem Druck gewinnen Kooperationsaufgaben zunehmend an Gewicht. Die Bewältigung dieser Herausforderung erzwingt die Entwicklung kreativer Strategien und Alternativen. Dieser Bedeutung von Kooperation steht in der Praxis ein Defizit an Handlungswissen gegenüber, was zu Konflikten führt. Dies ist um so fataler, als bei der Zusammenarbeit von StaatsanwältInnen und MediatorInnen im Täter-Opfer-Ausgleich eine gegenseitige Abhängigkeit besteht. Die Soziale Arbeit ist als ein Handlungssystem immer schon in andere Systeme eingebunden und kann deren Begrenztheiten kompensieren. Dies ist historisch besonders im Strafrechtssystem konkretisiert worden, in dem vor, während und nach justiziellen Interventionen sozialpädagogische Funktionen institutionalisiert wurden. Mit der in modernen Gesellschaften erheblich wachsenden Notwendigkeit, die Außenlenkung von Menschen durch Innenlenkung zu ersetzen, gewinnt der Täter-Opfer-Ausgleich als ein spezifisches sozialpädagogisches Verfahren einen hohen Stellenwert. Die Untersuchung ist auf den Stand der Forschung bezogen und die besonderen politischen Bedingungen in Rheinland-Pfalz dienen als normativer Rahmen. Die Grundbegriffe der Systemtheorie nach Niklas Luhmann haben eine Scharnierfunktion zum empirischen Teil der Arbeit, um eine präzise Beschreibung der Kooperationsstruktur zwischen StaatsanwältInnen und MediatorInnen zu erstellen. Die systemtheoretischen Einordnungen und Interpretationen dienen als analytisches Instrument. Entsprechend dem Ziel, Perspektiven für die Praxis zu entwickeln, werden die gefundenen Ergebnisse in der Begrifflichkeit der Systemtheorie diskutiert und pragmatische Überlegungen abgeleitet. Das entwickelte Kooperationsmodell zeigt auf, wie Konfliktpotentiale zielgerecht verarbeitet werden können.

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2004

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