Heizkostenverordnung
Autori
Viac o knihe
Zum Werk Dieser Kommentar zur Heizkostenverordnung erläutert präzise und umfassend alle in der täglichen Praxis auftretenden Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung stellen. Die Mehrzahl der rund 20 Millionen Mietwohnungen ist von den Vorschriften der Heizkostenverordnung betroffen. Außerdem sind die Vorschriften über die Abrechnung von Wärme- und Warmwasserkosten nicht nur auf Mietwohnungen, sondern auch auf Eigentumswohnungen, vermietete Geschäftsräume, frei finanzierten sowie öffentlich geförderten Wohnraum anzuwenden. Berücksichtigt wird auch, dass die Mehrheit der Bevölkerung einer Heizkostenabrechnung unsicher oder verständnislos gegenübersteht und dass eine rechtskonforme Handhabung und rechtliche Kontrolle dieser Abrechnungen sowohl dem Abrechnungsersteller als auch dem Abrechnungsempfänger ermöglicht werden müssen. Vorteile auf einen Blick - der Klassiker zur Heizkostenverordnung nach dem MietRÄndG 2013 nun wieder neu - kommentiert die sich aus dem Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG 2013) ergebenden Neuerungen - erläutert den Anspruch auf Umlage von „Contracting“-Kosten als Betriebskosten bzgl. gewerblicher Wärmelieferung Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt alle wesentlichen, seit der letzten Auflage ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen und sowie die Literatur. Neue Rechtskomplexe wie das „Wärmelieferungscontracting“ durch den „Contractor“ werden kommentiert. Diese Neuauflage berücksichtigt auch ausführlich das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 (MietRÄndG). Zum Autor Prof. Dr. Siegbert Lammel war viele Jahre als Richter an einer Mietkammer am Landgericht Frankfurt/M. tätig. Er ist ap. Professor an der Universität Bielefeld und Mitautor des Großkommentars zum Mietrecht von Schmidt-Futterer (mittlerweile 11. Auflage 2013). Zielgruppe Für Rechtsanwälte und Richter, Haus- und Grundbesitzervereine, Vereine sowie Mietervereine, Miet- und WEG-Verwalter sowie Verwaltungsbeiräte und Abrechnungsfirmen.