Normkonkretisierung im Privatrecht
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Seit dem ersten Erscheinen der grundlegenden Monographie von Karl Engisch „Die Idee der Konkretisierung in Recht und Rechtswissenschaft unserer Zeit“ im Jahr 1953 ist die Faszination der Konkretisierung ungebrochen. In gewaltenteiligen Rechtsordnungen bilden Grundsatz und Grenzen richterlicher Normkonkretisierung ein Dauerthema, das sich in der Zeit entwickelt und mit veränderten Rechtsetzungsaufgaben auch immer wieder neu zu diskutieren ist. Anne Röthel untersucht die richterliche Konkretisierung ausfüllungsbedürftiger Gesetzesbegriffe des nationalen und des europäischen Rechts. Auf der Basis eingehender verfassungsrechtlicher Vorklärungen zu den Bindungen und Bedingungen verfassungsgemäßer Normkonkretisierung werden die Mittel und Methoden richterlicher Konkretisierung vorgestellt. Auf diesem theoretischen Fundament entwickelt die Autorin anhand ausgewählter Konkretisierungsaufgaben eine Typologie der Normkonkretisierung und ihrer Sachrichtigkeitsbedingungen. Besonderen Raum nehmen die Konkretisierung durch Abwägung und die Konkretisierung durch Rezeption ein. Auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene stehen Überlegungen zu einer sinnvollen Aufgabenverteilung im supranationalen Konkretisierungsdialog sowie zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Konkretisierungsvorgaben im Vordergrund.