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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

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Die Arbeit verfolgt das Ziel, die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Behörde des Generalbundesanwalts aufzuzeigen. Dabei orientiert sie sich an zwei Grundsätzen des Grundgesetzes, der Gewaltenteilung und dem Bundesstaatsprinzip. Es wird der Frage nachgegangen, ob die Abhängigkeit des Generalbundesanwalts von der Bundesregierung durch die Vorgaben des Grundgesetzes für die Struktur von Exekutivorganen vorgegeben ist und inwieweit Reformvorhaben, wie die Beschränkung oder gar Abschaffung des Weisungsrechts, verfassungsrechtlich zulässig sind. Es geht dabei auch um die bis heute umstrittene Frage, ob die Staatsanwaltschaft der Exekutive oder der Judikative zugeordnet werden kann. Weiterhin wird die Verankerung der staatsanwaltlichen Kompetenz des Bundes im Grundgesetz dargestellt. Es handelt sich um die erste Arbeit, die sich umfassend mit der Bundeskompetenz im Bereich der Staatsanwaltschaft befaßt. In Art. 96 Abs. 5 GG gibt die Verfassung den Bereich vor, in dem die Bundesanwaltschaft erstinstanzlich tätig werden und damit ermitteln darf. Darüber hinaus sind die Länderstaatsanwaltschaften zuständig. Es wird deutlich, daß die Zuständigkeitsregeln des Gerichtsverfassungsrechts die Grenze der durch die Verfassung vorgegebenen Kompetenz überschreiten. Zur Verhinderung der Verfassungswidrigkeit dieser Normen bedarf es einer verfassungskonformen Auslegung anhand des Grundgesetzes. Maßstab ist dabei insbesondere der grundgesetzliche Staatsschutzbegriff.

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2004

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