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Gütermarktregelnde Tarifvereinbarungen und Tariftreueerklärungen

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Tarifverträge haben Kartellcharakter. Das ist eine ökonomische Tatsache, die in Zeiten geringer Beschäftigung zu immer stärker werdender Kritik insbesondere am Institut des Flächentarifvertrags führt. Auf der Suche nach den richtigen Methoden zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird der Ruf nach Flexibilität in diesem Bereich immer ler, wohingegen die Gewerkschaften versuchen, ihre bereits erreichten Positionen zu behaupten. Angesichts der weitgehenden Regelungsbefugnisse der Tarifvertragsparteien wird zum Teil versucht, eine Kompetenzbegrenzung auch anhand des Kartellrechts zu erreichen. Dies gilt in besonderem Maße für sogenannte gütermarktregelnde Tarifvereinbarungen. Sie lassen sich definieren als tarifvertraglich zulässige Absprachen, die das Ermessen des Arbeitgebers bei der Umsetzung der Absprache im Hinblick auf sein Verhalten am Güter- und Dienstleistungsmarkt gegen Null reduzieren. Die Möglichkeit einer Anwendung kartellrechtlicher Normen wird sowohl aus nationaler, wie auch aus europarechtlicher Sicht überprüft, Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet. Die Untersuchung läuft schließlich auf die Frage hinaus, ob die überwiegend wirtschaftlich verfasste Struktur des europäischen Binnenmarktes einen Ansatzpunkt für eine Restriktion tarifvertraglicher Regelungsspielräume bietet. Neben der eindeutigen Antwort des EuGH auf diese Frage liefert der Autor einen vertiefenden Begründungsansatz. Eine Verstärkung der durch Tarifverträge begründeten Kartellwirkung erfolgt zumeist durch eine Ausdehnung des normativ erfassten Personenkreises durch das Rechtsinstitut der Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach § 5 TVG und die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Besonders aktuell ist allerdings eine Form der faktischen Erweiterung des Anwendungsbereichs tarifvertraglicher Regelungen, die sogenannte Tariftreueerklärung. Durch sie verpflichtet sich der Bieter im Rahmen eines öffentlichen Auftrags, die von ihm bei der Durchführung dieses Auftrags eingesetzten Arbeitnehmer nicht unter den Sätzen des am Ort der Arbeitsstätte einschlägigen Entgelt- Tarifvertrags zu entlohnen. Kartell-, verfassungs- und europarechtliche Zulässigkeit und Grenzen dieser Tariftreueverlangen zeigt der Autor im zweiten Teil des Werkes auf. Insbesondere die Vereinbarkeit mit dem europäischen Sekundärrecht verdient besondere Beachtung und eine kritische Auseinandersetzung mit dem vorherrschenden Meinungsstand in der Literatur. Die Entscheidung über die rechtliche Zulässigkeit der Tariftreueerklärung fällt aber erst auf der Ebene des Primärrechts und endet mit dem Vorschlag des Autors an den Gesetzgeber, von diesem Institut in Zukunft Abstand zu nehmen.

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2004

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