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Die zivilprozessuale Dokumentenvorlegung im deutsch-englischen Rechtshilfeverkehr nach der deutschen und der englischen Prozessrechtsreform

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Dokumente sind das sicherste und oftmals wichtigste Beweismittel im Zivilprozess. Insbesondere im Wirtschaftsrecht spielt die Frage, ob die Verpflichtung zur Vorlegung eines Dokumentes besteht, eine erhebliche Rolle. Der Autor vergleicht im Hinblick hierauf das in jüngster Zeit reformierte deutsche Zivilprozessrecht mit dem 1999 insgesamt überarbeiteten englischen Zivilprozessrecht. Hierauf aufbauend wird der Rechtshilfeverkehr zwischen den beiden Ländern untersucht und dabei ein Schwerpunkt auf die am 1. Januar 2004 in Vollzug tretende Europäische Beweisaufnahmeverordnung (EuBVO) gesetzt. Darüber hinaus werden die praktischen Auswirkungen der EuBVO auf den deutschen Zivilprozess dargestellt.

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2004, mäkká

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