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Kausalität, Wahrscheinlichkeit und Haftung

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Im zivilen Haftungsrecht wurde die moderne strafrechtliche Kausalitätsdiskussion bisher weitgehend ignoriert. In Auseinandersetzung mit deren Erkenntnissen wird im ersten Teil die Conditio-Formel wissenschaftstheoretisch und normativ neu fundiert. Im Gegensatz zu der im Strafrecht herrschenden Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung ist sie mit einem probabilistischen Kausalitätsverständnis vereinbar. Auch die Problemfälle der kausalen Überbestimmtheit verlangen nicht die Aufgabe der Conditio-Formel. Zivilrechtliche Haftung ohne nachgewiesene Kausalität ist zwar von wachsender praktischer Bedeutung, aber eine systematische theoretische Grundlegung ist bisher nicht erfolgt. Die gesetzliche Regelung der Alternativtäterschaft (§ 830 I 2 BGB) wird im Allgemeinen als eng auszulegende Ausnahmevorschrift zum Verursachungsprinzip angesehen (feststehende Ersatzberechtigung, Alleinverursachungsdoktrin). Für die Konkurrenz einer Zufallsursache fehlt jede allgemeine Regelung, es gibt lediglich bereichsspezifische Ursachenvermutungen in der Arzt-, Arzneimittel- und Umwelthaftung. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der ökonomischen Analyse des Haftungsrechts werden drei tatbestandlich deutlich konturierte, übergreifende Prinzipien der zivilrechtlichen Haftung ohne nachgewiesene Verursachung entwickelt. Für Rechtswissenschaftler, Richter und Praktiker aus den Gebieten Haftungsrecht, insbesondere Arzt-, Arzneimittel-, Produkt- und Umwelthaftungsrecht, und Strafrecht.

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2004, mäkká

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