Aktienrecht zwischen Markt und Staat
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Das deutsche Aktienrecht schränkt die Satzungsautonomie in erheblichem Umfang ein (§ 23 Abs. 5 AktG). Zwingendes Aktienrecht ist aber kein Selbstzweck, und in einer Marktwirtschaft soll es zumindest auch der Steigerung der volkswirtschaftlichen Effizienz dienen. Auf der Grundlage institutionenökonomischer Ansätze unterzieht Jacek Bak die Rechtfertigung des zwingenden Aktienrechts theoretisch und empirisch einer kritischen Überprüfung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das zwingende Aktienrecht gesamtwirtschaftlich höhere Kosten verursacht, als es Nutzen bringt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass zwingendes Aktienrecht ineffizient ist und dass das zwingende Gesetzesrecht nicht dazu beiträgt, die zwischen den verschiedenen „stakeholders“ auftretenden Prinzipalagentenprobleme zu lösen. Er spricht sich für eine weitgehende Deregulierung des Aktienrechts aus.
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Aktienrecht zwischen Markt und Staat, Jacek Bak
- Jazyk
- Rok vydania
- 2003
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Aktienrecht zwischen Markt und Staat
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Jacek Bak
- Vydavateľ
- Dt. Univ.-Verl.
- Rok vydania
- 2003
- ISBN10
- 3824477718
- ISBN13
- 9783824477715
- Séria
- Gabler Edition Wissenschaft : Ökonomische Analyse des Rechts
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Das deutsche Aktienrecht schränkt die Satzungsautonomie in erheblichem Umfang ein (§ 23 Abs. 5 AktG). Zwingendes Aktienrecht ist aber kein Selbstzweck, und in einer Marktwirtschaft soll es zumindest auch der Steigerung der volkswirtschaftlichen Effizienz dienen. Auf der Grundlage institutionenökonomischer Ansätze unterzieht Jacek Bak die Rechtfertigung des zwingenden Aktienrechts theoretisch und empirisch einer kritischen Überprüfung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das zwingende Aktienrecht gesamtwirtschaftlich höhere Kosten verursacht, als es Nutzen bringt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass zwingendes Aktienrecht ineffizient ist und dass das zwingende Gesetzesrecht nicht dazu beiträgt, die zwischen den verschiedenen „stakeholders“ auftretenden Prinzipalagentenprobleme zu lösen. Er spricht sich für eine weitgehende Deregulierung des Aktienrechts aus.