Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung
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Weiterhin zunehmende Unternehmensinsolvenzen und hohe Arbeitslosenzahlen in Deutschland verleihen der Arbeitsplatzerhaltung in der Insolvenz immer mehr Bedeutung. Die hinreichende Personalkostensenkung ist im Insolvenzfall für den Erfolg der Sanierung mit von entscheidender Bedeutung. Peter Schulz untersucht die Möglichkeit der Entgeltsenkung durch Betriebsvereinbarung mit dem Vorteil einer unmittelbaren und zwingenden Wirkung gegenüber allen Arbeitnehmern und der einheitlichen Klärung der Rechtswirksamkeit im Beschlussverfahren. Dabei kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG zur Entgeltsenkung zulässig sind und Massenänderungskündigungen ohne Verstoß gegen das Günstigkeitsprinzip ersetzen können. Die zwingende Wirkung von Tarifverträgen greift unverhältnismäßig in die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ein, solange und soweit untertarifliche Arbeitsbedingungen zur Arbeitsplatzerhaltung erforderlich sind. In diesem Fall steht der Tarifvorrang Betriebsvereinbarungen zur arbeitsplatzerhaltenden Entgeltsenkung nicht entgegen. Auch der Tarifvorbehalt steht nach der Vorrangtheorie Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG nicht entgegen.
Nákup knihy
Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung, Peter Schulz-Hageleit
- Jazyk
- Rok vydania
- 2002
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Peter Schulz-Hageleit
- Vydavateľ
- Duncker und Humblot
- Rok vydania
- 2002
- ISBN10
- 3428107276
- ISBN13
- 9783428107278
- Séria
- Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Weiterhin zunehmende Unternehmensinsolvenzen und hohe Arbeitslosenzahlen in Deutschland verleihen der Arbeitsplatzerhaltung in der Insolvenz immer mehr Bedeutung. Die hinreichende Personalkostensenkung ist im Insolvenzfall für den Erfolg der Sanierung mit von entscheidender Bedeutung. Peter Schulz untersucht die Möglichkeit der Entgeltsenkung durch Betriebsvereinbarung mit dem Vorteil einer unmittelbaren und zwingenden Wirkung gegenüber allen Arbeitnehmern und der einheitlichen Klärung der Rechtswirksamkeit im Beschlussverfahren. Dabei kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG zur Entgeltsenkung zulässig sind und Massenänderungskündigungen ohne Verstoß gegen das Günstigkeitsprinzip ersetzen können. Die zwingende Wirkung von Tarifverträgen greift unverhältnismäßig in die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ein, solange und soweit untertarifliche Arbeitsbedingungen zur Arbeitsplatzerhaltung erforderlich sind. In diesem Fall steht der Tarifvorrang Betriebsvereinbarungen zur arbeitsplatzerhaltenden Entgeltsenkung nicht entgegen. Auch der Tarifvorbehalt steht nach der Vorrangtheorie Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG nicht entgegen.